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25. Juni 2009

Praxisgebühr ist nicht verfassungswidrig

Ist die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal verfassungswidrig und verstößt damit gegen das Grundgesetz (GG)? Diese Frage haben jetzt die Richter des Bundessozialgerichtes in Kassel beantwortet. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht die Klage eines Versicherten gegen seine Krankenkasse ab. Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem mit dem Satz: „Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes grundsätzlich erlaubt, die Versicherten über den Beitrag hinaus zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins an bestimmten Kassenleistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen.“

Bei Menschen, die sich in finanzieller Not befinden und nicht in der Lage sind, zehn Euro zu bezahlen, sieht das System jedoch Entlastungen vor. In solchen Fällen muss der Patient keine zehn Euro bezahlen.

Kommentar: Ich denke, dass die Klage etwas übertrieben war. Zehn Euro für drei Monate zu bezahlen, dürfte doch kaum jemanden in finanzielle Not bringen. Vergleicht man unser Gesundheitssystem mit dem anderer Länder, wie beispielsweise in den USA, so können wir uns mehr als glücklich schätzen. Aber immerhin wurde jetzt eine Entscheidung getroffen, die künftig Klagen dieser Art überflüssig macht!

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