aktuelle Nachrichten

Private Krankenversicherung muss Kosten für Hörgeräte übernehmen

Das Landgericht Regensburg hat entschieden, dass die private Krankenversicherung für die Kosten medizinisch notwendiger Hörgeräte aufkommen muss.

So wie das Gericht entschied, muss die private Krankenversicherung auch die Kosten für ein Hörgerät übernehmen, wenn eine günstigere Behandlung möglich wäre. Ausschlaggebend sei aber eine medizinische Notwendigkeit. Im entsprechenden Fall muss die Versicherung der Klägerin jetzt den vorenthaltenen Betrag für das Hörgerät zahlen.

Die Versicherung brachte zudem ein Gutachten in den Prozess ein, in dem das teurere Modell mit einem preiswerteren verglichen wurde. Das Ergebnis: beide Hörgeräte sind qualitativ gleichwertig. Das Gericht lehnte das Gutachten allerdings ab. Aufgrund unterschiedlicher Funktionalitäten seien die Modelle nicht miteinander vergleichbar.


Tipp: Englisch jetzt kostenlos online testen! zum Englischtest HIER

Kategorie: Tipps

Ihr Kommentar

Alle Felder mit Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht.

Feedback für diesen Artikel




top