Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: die Deutsche Bahn muss ihre Kunden auch dann entschädigen, wenn die Verspätung durch Unwetter oder Streiks verursacht wurde. Die Entscheidung des Gerichtes betrifft alle Eisenbahnunternehmen in Europa. Auch die Höhe der Erstattung wurde festgelegt: bei einer Bahn Verspätung von mindestens einer Stunde wird ein Viertel des Fahrpreises fällig, ab zwei Stunden muss sogar mindestens die Hälfte des Preises erstattet werden. Sollten europäische Eisenbahnunternehmen in ihren Beförderungsbedingungen Klauseln enthalten, die eine Entschädigung bei höherer Gewalt ausschließen, sind diese ungültig.

Entschädigung auch bei Streiks

Die neue Regelung betrifft nicht nur Verspätungen, die durch schlechtes Wetter verursacht wurden. Auch ein Bahnstreik, der zu erheblichen Verspätungen führt, rechtfertigt einen Entschädigungsanspruch. Aufgrund der drohenden Mehrkosten für die Bahn wird befürchtet, dass mit dem nächsten Fahrplanwechsel auch eine Preiserhöhung kommen wird, um die Zusatzkosten zu kompensieren. Beantragen kann man die Entschädigung über ein Formular, das in den Reisezentren der Deutschen Bahn ausliegt. Dies kann in wenigen Minuten ausgefüllt werden. Dabei hat man die Wahl, ob man die Entschädigung ausbezahlt bekommt oder stattdessen einen Reisegutschein haben möchte.

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