Die Bundestagswahl 2013 ist in vollem Gange. Seit acht Uhr haben 61,8 Millionen Wahlberechtigte die Möglichkeit, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und die Politik der kommenden vier Jahre mitzuprägen. Wer sich nicht für die Briefwahl entschieden hat, kann heute ins Wahllokal gehen und dort seine Stimme abgeben. Mit der bereits erhaltenen Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis erhält man dann den Wahlzettel 2013 und kann seine Stimme abgeben. Doch wie ist der Stimmzettel richtig auszufüllen?

Erst- und Zweitstimme vergeben

Auf dem Wahlzettel 2013 sind genau zwei Kreuzchen zu machen. Mit der ersten Stimme wählt man einen Wahlkreisabgeordneten, mit der Zweitstimme eine Partei. Von zentraler Bedeutung ist die Zweitstimme, durch die später die Parlamentssitze zugeteilt werden. Da mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei gewählt wird, spricht man in Deutschland auch von einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Schließlich werden die Parlamentssitze im Verhältnis zum Zweitstimmenanteil vergeben. Einzige Einschränkung: die Fünf-Prozent-Hürde. Erreicht eine Partei nämlich nur drei Prozent der Stimmen, erhält sie keinen einzigen Sitz im Parlament. Bei der Erststimme geht es jedoch nach dem Mehrheitsprinzip. Der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält das Direktmandat. Somit bildet das deutsche Wahlrecht eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.

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