Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde lange erwartet und soll nun für klare Verhältnisse sorgen. Schon lange werden hitzige Debatten darüber geführt, ob Deutschlands Städte ein Diesel Fahrverbot verhängen dürfen oder nicht. Das Gericht bestätigte jetzt: Städte dürfen ein Fahrverbot für Dieselautos verhängen, wenn die Luftreinhaltung in Gefahr ist. Welche Städte in Deutschland von einem Diesel Fahrverbot betroffen sind und welche Dieselautos von dem Verbot verschont bleiben, zeigen wir in diesem Artikel. Eines aber vorab: Ob Städte ein Fahrverbot durchsetzen, bleibt den jeweiligen Kommunen selbst überlassen.

Diesel Fahrverbot – in welchen Städten?

In den folgenden Städten liegen die Schadstoffgrenzwerte deutlich über dem Richtwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bei Stickstoffdioxid. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ab 2018 gilt dort als sehr wahrscheinlich:

  • Aachen
  • Augsburg
  • Berlin
  • Darmstadt
  • Dortmund
  • Düsseldorf
  • Essen
  • Frankfurt am Main
  • Freiburg
  • Gelsenkirchen
  • Gießen
  • Hagen
  • Halle (Saale)
  • Hamburg
  • Hannover
  • Heilbronn
  • Kiel
  • Köln
  • Leonberg
  • Leverkusen
  • Limburg
  • Ludwigsburg
  • Ludwigshafen am Rhein
  • Mainz
  • Mannheim
  • München
  • Nürnberg
  • Oberhausen
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Regensburg
  • Reutlingen
  • Solingen
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • Wiesbaden
  • Wuppertal

Daneben gibt es noch einige Städte, in denen eine Grenzüberschreitung wahrscheinlich ist. Daher könnten Fahrverbote auch in anderen Städten eingeführt werden.

Alle Diesel von Fahrverbot betroffen?

Es sind jedoch nicht alle Dieselfahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen. Neuere Fahrzeuge der Norm Euro 6 dürften wohl keinem Fahrverbot ausgesetzt sein – auch wenn es hier Unterschiede gibt. Besitzer von älteren Dieseln hingegen müssten dann in einigen Städten mit einem Fahrverbot rechnen. Wann die ersten Städte ein Verbot tatsächlich umsetzen bleibt abzuwarten. Auch zum Vorlauf der Ankündigungen gibt es keine Richtlinien.

Weitere Informationen gibt es beim Umweltbundesamt und beim Bundesverwaltungsgericht.

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