Wegen gesponserter Lustreisen wurden jetzt vier Angeklagte vom Amtsgericht Gummersbach zu Geldstrafen verurteilt. Die Beschuldigten saßen in Aufsichtsräten lokaler Firmen und wurden von Energieversorgungsunternehmen zu diversen Reisen eingeladen. Der Richter nannte dies Vorteilsannahme und Untreue und verurteilte die Angeklagten – darunter auch Politiker – deshalb zu Geldstrafen zwischen 9.000 und 36.000 Euro.