Der verurteilte Kinderschänder Uwe K. saß bereits elf Jahre lang im Gefängnis, bis er wieder auf freien Fuß kam. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung konnte aufgrund einer Gesetzeslücke juristisch nicht durchgesetzt werden.

Drei Jahre nach seiner Entlassung aus der Haft ist der 45 Jahre alte Uwe K. erneut straffällig geworden und soll in Berlin-Spandau mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Deswegen wurde er bereits Anfang Dezember 2009 verhaftet. Seine Wohnung in Berlin-Spandau grenzte direkt an einen Spielplatz, wo er seine Opfer ansprach.

Der Fall Uwe K. geht schon lange durch die Presse und sorgte für große Empörung. Noch heute ist nicht nachvollziehbar, wie ein als rückfallgefährdeter Täter frei kommen und in die Nähe eines Spielplatzes ziehen konnte. Aufgebrachte Eltern demonstrierten, verteilten Flyer und versuchten, möglichst viele Menschen in der Umgebung von der Gefahr zu unterrichten. Wie sich jetzt herausstellen sollte, ist dies leider nicht gelungen. Die Eltern der Opfer hoffen nun, dass Uwe K. nie wieder auf Freien Fuß kommen wird.

Ähnliche Beiträge:

Ein Gedanke zu „Kinderschänder aus Berlin konnte wegen Gesetzeslücke erneut zuschlagen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert