Der Fall sorgt bereits seit zwei Jahren für Furore. Weil eine Kassiererin eines Supermarktes zwei gefundene Pfandbons in die eigene Tasche steckte, wurde ihr die fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Bons hatten einen Gesamtwert von 1,30 Euro. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung damit, dass die Angestellte den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zuwider gehandelt habe – unabhängig vom geringen Wert des Schadens.

„Emmely“, wie sie in den Medien genannt wurde, klagte gegen die Kündigung. Nicht nur das Arbeitsgericht, sondern auch das Landesarbeitsgericht Berlin hatte ihre Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht sah das allerdings anders und erklärte die Kündigung für unwirksam. Mit in die Entscheidung floss auch die Tatsache, dass sich die Kassiererin in ihren 31 Dienstjahren nichts zuschulde kommen ließ. Eine Abmahnung wäre deswegen die bessere Lösung gewesen.

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