Drei Richter des Berliner Sozialgerichts sorgen in diesen Tagen für jede Menge Diskussionsstoff. Nach Ansicht der Juristen ist der Hartz 4 Regelsatz, der im letzten Jahr neu errechnet wurde, zu niedrig und damit verfassungswidrig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr, das die Höhe der Hartz 4 Sätze neu regelte, berücksichtige „den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ nicht in ausreichendem Maße. Deswegen wandten sich die drei Richter jetzt ans Bundesverfassungsgericht.

Diskussionen über eine angemessene Höhe der Hartz 4 Regelsätze sind nicht neu. Immer wieder werden Neuberechnungen aufgestellt, um die Sätze an die aktuellen Lebenssituationen bestmöglich anzupassen. Die Kritik bleibt auch da nicht aus: manch einer findet die Hartz 4 Sätze zu hoch, Betroffene kommen häufig kaum oder nicht über die Runden. Jetzt muss geklärt werden, ob ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vorliegt.

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