Ursula Von der Leyen

Das Hartz IV Urteil, das von den Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefällt wurde, wird in ganz Deutschland heiß diskutiert. Klar ist: die Regelsätze für Kinder müssen neu berechnet werden.

Das gesprochene Urteil hat weit reichende Folgen: die Regelsätze müssen einem „menschwürdigen Existenzminimum“ gerecht werden. Die bisherige Ermittlung der Sätze sei – so die Verfassungsrichter – verfassungswidrig. Die Ermittlung der Sätze müsse deshalb neu berechnet werden. Forderungen, die Arbeitsministerin von der Leyen nun in die Umsetzung bringen muss. Kinder erhielten bislang nur einen bestimmten Prozentsatz von dem, was Erwachsene zugesprochen bekamen. Es wird vermutet, dass die Regelsätze für Kinder von nun an höher ausfallen dürften, da die bisherige Berechnung meist zu einem geringeren Betrag kam.

Hartz IV wird nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes diskutiert. Während die einen behaupten, man könne mit dem bisherigen Satz und den sonstigen Leistungen gut leben, gibt es andere, die die stattliche Unterstützung für zu gering halten. Grundsätzlich ist es nahezu unmöglich, die individuellen Gegebenheiten des Einzelnen optimal in einen Regelsatz umzusetzen. Ungerechte Verteilungen wird es auch künftig geben.

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Ein Gedanke zu „Hartz IV Urteil: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden“
  1. Das urteil von gestern, endlich wurde für die Betroffenen Recht gesprochen. Was die Regierung nun daraus macht, stellt sich heraus.

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