Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt im Streit um die Sitzplätze beim NSU Prozess 2013 ein Machtwort gesprochen und der türkischen Zeitung „Sabah“ Recht gegeben. Das Blatt hatte in der letzten Woche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil es keine der begehrten Presseplätze beim nahenden Prozess zugesprochen bekam und sich daher benachteiligt sah. Auch andere türkische Medien zeigten sich sehr empört darüber, dass keiner einen Platz im NSU Prozess bekommen hat, obwohl acht der zehn NSU Opfer türkischer Herkunft waren.

Zeitung „Sabah“ bekommt Recht

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat daher zur Folge, dass das Oberlandesgericht München eine angemessene Zahl an Plätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben muss. Die Zeitung „Sabah“ begrüßt das Urteil sehr, da es die Ungleichbehandlung anerkannt und daraus entsprechende Auflagen abgeleitet hat. Gerade türkische Medien hätten ein besonderes Interesse am Prozess, so das Gericht. Wie genau die Umsetzung der Auflage erfolgen wird, ist noch nicht beschlossen. Möglich wäre beispielsweise drei oder mehr zusätzliche Plätze bereitzustellen. Viel Zeit bleibt dem Oberlandesgericht München aber nicht mehr. Prozessbeginn ist bereits am Mittwoch.

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