Die Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl 2013 können ab sofort beantragt werden. Berechtigt ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Möchte man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss ein Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden. Dabei bleibt es dem Wahlberechtigten freigestellt, ob er den Wahlschein schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt. Schriftlich schließt auch die Kommunikation über E-Mail und Fax ein. Für den Antrag müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.
Wann muss die Briefwahl beantragt werden?
Grundsätzlich sollte man sich frühzeitig um die Unterlagen zur Briefwahl 2013 kümmern. Die letzte Möglichkeit zur Beantragung besteht bis zum 20. September 2013 um 18 Uhr. Je nach Zeitpunkt der Beantragung kann es jedoch etwas dauern, bis die Unterlagen eintreffen. Meist geschieht dies etwa vier Wochen vor der Bundestagswahl. Die Deadline zur Abgabe des Wahlbriefes ist der Wahltag um 18 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Auszählung, sodass dann keine Unterlagen mehr angenommen werden dürfen. Wer seinen Wahlbrief per Post versendet, muss die Versanddauer mit einkalkulieren. Kommt der Brief erst am Montag nach der Wahl bei der zuständigen Stelle an, kann dieser nicht mehr gewertet werden.
Briefwahl 2013: wer zahlt das Porto?
Beim Versand innerhalb Deutschlands muss der Brief nicht frankiert werden, sodass dem Wähler keine Portokosten entstehen.
an WEN muss die E-Mail zur Beantragung eines (Brief-)Wahlscheins gesendet werden???
An Ihre zuständige Gemeindebehörde. Evtl. steht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, an welche Stelle Sie sich wenden müssen. Teilweise gibt es auf deren Webseite die Möglichkeit, ein Online-Formular auszufüllen.