Bausparkassen haben in den letzten Jahren massenhaft Bausparverträge gekündigt, die hoch verzinst waren. Die Empörung beim Kunden war groß. Die Folge waren zahlreiche Klagen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen. Zugunsten der Bausparkassen. Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kündigungen. Was das BGH Urteil konkret bedeutet, haben wir Ihnen zusammengefasst.

Diese Bausparverträge wurden rechtmäßig gekündigt

Seit 2015 haben Bausparkassen etwa 260.000 Bausparverträge gekündigt. Ihnen ging es dabei um viel Geld, weil gerade in Zeiten der Niedrigzinsen die hohen Zinszahlungen für die alten Verträge sehr teuer waren. Oder anders ausgedrückt: viele Bausparkassen mussten höhere Zinsen zahlen, als sie eingenommen haben. Viele Kunden hat’s gefreut: sie erhielten teilweise vier Prozent und mehr für ihr Geld. Doch damit ist jetzt Schluss.

Bausparverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, dürfen durch die Bausparkassen einseitig gekündigt werden. Als Folge des heutigen Urteils ist nun mit einer Welle weiterer Kündigungen zu rechnen.

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