Seit mehr als 60 Jahren wurde in der Schweiz keine Todesstrafe mehr vollzogen. Das könnte sich in den kommenden Jahren ändern, zumindest wenn es nach den Personen ginge, die jetzt eine Initiative in die Wege geleitet haben. Die sind Angehörige eines Verbrechensopfers und fordern härtere Strafen für die, die „in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen“.

Damit die Todesstrafe in der Schweiz überhaupt eingeführt werden kann, müssen die Initiatoren bis spätestens 24. Februar 2012 100.000 Unterschriften sammeln. Dann muss das Parlament über die Gültigkeit der Initiative entscheiden. Bei Politikern ist die Forderung nach der Wiedereinführung der Todesstrafe auf Kritik gestoßen. Beobachter gehen davon aus, dass die Volksinitiative erfolglos bleiben wird. Allerdings haben allein schon die Idee und das damit verbundene Medieninteresse gezeigt, dass härtere Strafen für Sexualstraftäter gewünscht sind. Juristen befürchten allerdings eine Kollision mit supranationalem Recht, was der Einführung der Todesstrafe weiterhin gegenüber stehen könnte.

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